Rundschreiben des Bürgermeisters - Dezember 2008

KUNDMACHUNG:

a.) Örtliches Raumordnungsprogramm (Flächenwidmungsplan):

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Tullnerbach beabsichtigt das örtliche Raumordnungsprogramm (Flächenwidmungsplan) für das Areal Norbertinum abzuändern, und zwar
 
1. Adaptierung der bestehenden Verkehrsflächen im Bereich Zufahrt Norbertinum von der B 44   (Norbertinumstraße, Vö)
2. Festlegung der Widmung Bauland-Sondergebiete mit der Zweckbestimmung „temporäre Schulcontainer“ als Aufschließungszone 4 (BS-temporäre Schulcontainer-A4) im Bereich des bestehenden Besucherparkplatzes
3. (a-d): Festlegung der Widmung Bauland-Sondergebiete (BS) mit spezifischen Zweckbestimmungen als Aufschließungszonen 3 bzw. 4 im Bereich Norbertinum
4. (a-c): Festlegung der Widmung erhaltenswertes Gebäude im Grünland (Geb) für drei bestehende Gebäude im Bereich Norbertinum
5. Adaptierung der Grünlandwidmungen im Bereich Norbertinum / zukünftiges Besucherzentrum (Gp)
6. Flächige Anpassung der bestehenden Widmung Grünland-Sportanlagen (Gspo)

Der Entwurf wird gemäß §§ 21 und 22 des NÖ. Raumordnungsgesetzes 1976 i.d.g.F. durch sechs Wochen, das ist in der Zeit

vom 1. Dezember 2008 bis 12. Jänner 2009,
während der Amtsstunden, und zwar
Montag bis Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr und zusätzlich an Dienstagen von 16.00 – 19.00 Uhr,
im Gemeindeamt Tullnerbach zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.

Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zum Entwurf der Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen.

Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Berücksichtigung.

2. Bebauungsplan:

Änderung für das Areal Norbertinum von Gebäudedichten, der Gebäudehöhen und der Bebauungsvorschriften:
 
Zum selben Zeitraum wie der Flächenwidmungsplan (vom 1. Dezember 2008 bis 12.Jänner 2009) werden die Änderungen im örtlichen Bebauungsplan gemäß §§ 72-73 NÖ Bauordnung 1996 i.d.g.F zur öffentlichen Einsichtnahme im Gemeindeamt aufgelegt.

Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zum Entwurf schriftlich Stellung zu nehmen.

Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Berücksichtigung.

Sehr geehrte Tullnerbacherinnen,
sehr geehrte Tullnerbacher,

die umseitige Kundmachung betrifft Änderungen unserer örtlichen Raumordnungsgrundlagen, die aufgrund des Gesamtprojekts Norbertinum notwendig sind (Umbau und Sanierung des Schulgebäudes, Bau einer Turnhalle, Bau einer Reithalle und von Pferdestallungen, Umbau des Wohngebäudes, Errichtung des Kompetenzzentrums Biosphärenpark usw.).
 
In Anbetracht des bevorstehenden Winters hoffe ich, dass es der Gemeinde in Zusammenarbeit mit den beauftragten Unternehmen gelingen wird, den Winterdienst zur allgemeinen Zufriedenheit zu erledigen. Unsere Gemeindearbeiter sind jedenfalls einsatzbereit und werden ihr Bestes geben. Ich bitte aber jetzt schon um Verständnis dafür, dass die Räumung und Streuung nicht überall gleichzeitig erfolgen kann.

Am 04.12.2008, um 18.30 Uhr, veranstaltet der Dorferneuerungsverein Tullnerbach im Gasthof zur Post, 3011 Untertullnerbach, Hauptstraße 5, einen Diskussionsabend zum Thema “Bauen in Tullnerbach - Möglichkeiten und Grenzen für die Baubehörde”. Es freut mich besonders, dass Herr Dipl. Ing. Peter Obleser, der Leiter der NÖ Gestaltungsakademie, zugesagt hat, an dieser Veranstaltung unseres Dorferneuerungsvereines teilnehmen. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen.

Am 10.12.2008, um 19 Uhr, findet im Vortragssaal der Landwirtschaftlichen Fachschule Norbertinum eine Bürgerversammlung zum Thema Sicherheit in Tullnerbach statt. Ich darf Sie auch zu dieser Veranstaltung herzlich einladen.

Im Arbeitskreis Gesunde Gemeinde hat ein Führungswechsel stattgefunden. Renate Wallner hat von Roswitha Swittalek die Funktion der Arbeitskreisleiterin übernommen. Ich wünsche ihr für diese Aufgabe viel Erfolg. Bei Frau Swittalek bedanke ich mich für die geleistete Aufbauarbeit. Sie hat sehr viel Energie in den Arbeitskreis Gesunde Gemeinde investiert und würde sich, wie ich sie kenne, sehr darüber freuen, sollten die Aktivitäten des Arbeitskreises künftig stärker als bisher von der Bevölkerung anerkannt und angenommen werden.

Im Dezember 2008 werden wieder kostenlose Beratungen im Gemeindeamt angeboten.

Energieberatung (Ing. Passecker) 02.12.2008, 16 bis 18 Uhr
Steuerberatung (Mag. Marek) 02.12.2008, 17 bis 18 Uhr
Erste anwaltliche Auskunft (RA Mag. Kerschbaumer) 09.12.2008, 17 bis 18 Uhr
Lebens- und Sozialberatung (Lebensberaterin Fr. Weilinger) 09.12.2008, 17 bis 18 Uhr
Psychologische und psychotherapeutische Beratung (Mag. Mazzucco) 16.12.2008, 15 bis 16 Uhr
Rechtsberatung (Notar Dr. Reim) 16.12.2008, 17 bis 18 Uhr
Erstberatung Mediation (Dipl.Mediatorin Ramsauer) nach Vereinbarung
Kriegsopfer- und Behindertenverband (Obfrau Riemer) nach Vereinbarung

Um telefonische Voranmeldung (02233/522 88 DW 13, Frau Surböck) wird ersucht.

Meine Sprechstunden finden im Dezember jeweils am Dienstag von 18 bis 20 Uhr, außerdem am Samstag, 13.12.2008, zwischen 10 und 12 Uhr, im Gemeindeamt statt. Darüber hinaus erreichen Sie mich auch telefonisch (0664/202 70 83) oder per Mail (buergermeister@tullnerbach.gv.at).

18.05.2012 Das aktuelle
Rundschreiben
des Bürgermeisters

Rundschreiben

Bürgermeister Sprechstunden

Jeden Dienstag von 17 bis 19 Uhr und jeden Donnerstag von 8 bis 9 Uhr im Gemeindeamt.

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Parteienverkehr

MO - FR von 8 bis 12 Uhr
DI zusätzlich von 16 bis 19 Uhr

3013 Tullnerbach, Hauptstraße 47
Telefon 02233/522 88
Fax 02233/522 88 20
gemeinde@tullnerbach.gv.at