Rundschreiben des Bürgermeisters - März 2008
Im Folgenden darf ich Ihnen einige wichtige Informationen zur Landtagswahl 2008 am 09. März 2008 geben.
Für genauere Auskünfte steht die Gemeindeverwaltung gerne zu Ihrer Verfügung:
Wahllokale:
Sprengel 1:
- NÖ. Landeskindergarten, Forsthausstraße 8a - gleichzeitig Gemeindewahlbehörde
(Ortsteil Lawies oberhalb und unterhalb der Bahn, Weidlingbachstraße, ausgenommen Norbertinumstraße und Hauptstraße 1-3c).
Sprengel 2:
- Mehrzweckanlage Tullnerbach, Wilhelm Kress-Promenade 10 (Ortsteil Untertullnerbach,
Siedlung Schubertwiese, Norbertinumstraße, Hauptstraße 1-3c).
Sprengel 3:
- Feuerwehrhaus Irenental, Troppbergstraße 6 (Ortsteil Irenental und die umliegenden Rieden).
Alle Wahllokale sind behindertengerecht (mit Rollstuhl erreichbar) eingerichtet.
Wahlzeiten: 07.00 bis 16.00 Uhr
Wählen ab 16:
Wer spätestens am Wahltag (09. März 2008) das 16. Lebensjahr vollendet, darf wählen.
Wahlkarte:
Mit einer Wahlkarte können Sie in jedem anderen Ort in Niederösterreich wählen und Ihr Stimmrecht auch im Ausland ausüben.
Wahlkarten können schriftlich (Datum des Poststempels), per Fax Nr. 02233/52288/20 oder per e-mail gemeinde@tullnerbach.gv.at unter Nachweis der Identität bis zum 05. März 2008 im Gemeindeamt beantragt werden.
Eine persönliche Antragstellung im Gemeindeamt ist bis 07. März 2008, 12.00 Uhr, möglich.
Sollten Sie sich am 09. März 2008 (Wahltag) nicht in Tullnerbach aufhalten, haben Sie die Möglichkeit, an folgenden Tagen im Sitzungssaal des Gemeindeamtes Tullnerbach, Knabstraße 9, Ihre Stimme abzugeben:
- Samstag, 01. März 2008, 08.00 bis 10.00 Uhr, oder
- Donnerstag, 06. März 2008, 16.00 bis 18.00 Uhr
Um an einem dieser beiden Tage wählen zu können, müssen Sie im Besitz einer Wahlkarte sein.
Diese kann zu den oben angegebenen Zeiten bzw. am 01.03. und 06.03.2008 beantragt werden, danach können Sie sofort Ihre Stimme abgeben.
Kranke und bettlägerige Personen können ihr Wahlrecht vor der Besonderen Wahlbehörde (sogenannte „fliegende“ Wahlkommission) ausüben.
Hiefür ist ebenfalls eine Wahlkarte erforderlich.
Briefwahl:
Die Briefwahl kommt erstmals zum Tragen.
Sie können sofort nach Erhalt der Wahlkarte Ihre Stimme abgeben.
Die tatsächliche Stimmabgabe darf allerdings nicht nach dem 9. März 2008, 17.00 Uhr erfolgen.
Auf der Rückseite der Wahlkarte müssen Sie den Ort und den Zeitpunkt der Stimmabgabe (das ist der Zeitpunkt, an dem Sie den Stimmzettel ausgefüllt haben) eintragen und mit Ihrer Unterschrift die ordnungsgemäße Wahlhandlung bestätigen.
Nachdem Sie die Wahlkarte verschlossen haben, werfen Sie diese bitte in den nächsten Postbriefkasten.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Wahlkarte spätestens am Montag, 17. März 2008 um 14 Uhr bei der Gemeinde einlangen muss.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Briefwahlkarten durch die österreichische Post AG oder im Wege privater Postdienstleister an die Gemeinde übermittelt werden müssen.
WICHTIGER HINWEIS: Wenn eine Wahlkarte ausgestellt wurde und die Stimmabgabe dennoch am 9. März 2008 in einem der Tullnerbacher Wahllokale erfolgen soll, muss der Wahlbehörde die Wahlkarte vorgelegt werden, damit Sie Ihr Stimmrecht ausüben können.
Berücksichtigen Sie bitte auch, dass die Wahlkarte ein Dokument ist.
Es kann kein Duplikat ausgestellt werden.
Stimmabgabe am Wahltag:
Bitte nehmen Sie die Wählerverständigungskarte und einen Lichtbildausweis zur Wahl mit.
Die Wählerverständigungskarten, aus denen das für Sie zuständige Wahllokal und der Wahlsprengel ersichtlich sind, wurden Ihnen bereits zugesandt.
Eine gültige Stimme kann im Wahllokal nur mit dem amtlichen Stimmzettel abgegeben werden.
Auf dem Stimmzettel sind alle Kandidaten der Landesliste der wahlwerbenden Parteien und die jeweiligen Bezirkskandidaten angeführt.
Damit soll die Vergabe von Vorzugsstimmen erleichtert werden.
Grundsätzlich können Sie sowohl für einen Landeskandidaten, als auch für einen Bezirkskandidaten eine Vorzugsstimme abgeben.
Es ist auch die Vergabe von nur einer Vorzugsstimme, also entweder für einen Landeskandidaten oder Bezirkskandidaten zulässig.
Damit die Vorzugsstimme gültig ist, müssen aber die von Ihnen ausgewählten Bewerber derselben Partei angehören.
Name geht vor Partei:
Wenn sie eine Partei bezeichnen und gleichzeitig dem Kandidaten einer anderen Partei eine Vorzugsstimme geben, gilt die Regel „Name geht vor Partei“!
Weitere Mitteilungen:
Im März werden wieder kostenlose Beratungen im Gemeindeamt angeboten:
- Energieberatung (Ing. Helmut Krenmayr) 04.03.2008, 16 bis 18 Uhr
- Steuerberatung (Mag. Christian Marek) 04.03.2008, 17 bis 18 Uhr
- Lebens- und Sozialberatung (Lebensberaterin Ingrid Weilinger) 11.03.2008, 17 bis 18 Uhr
- Erste anwaltliche Auskunft (RA Mag. Johannes Kerschbaumer) 11.03.2008, 17 bis 18 Uhr
- Rechtsberatung (Notar Dr. Andreas Reim) 18.03.2008, 17 bis 18 Uhr
- Erstberatung Mediation (Dipl.Mediatorin Gabriele Ramsauer) 25.03.2008, 18 bis 19 Uhr
- Am 25.03.2008, 16 bis 17 Uhr, informiert und berät der Kriegsopfer- und Behindertenverband (KOBV) seine Mitglieder.
Um telefonische Voranmeldung (02233/522 88 DW 13, Frau Surböck) wird ersucht.
Die nächste Gemeinderatssitzung ist für 25. März 2008 (19 Uhr) geplant.
Die Bürgermeistersprechstunden finden im März zu den gewohnten Zeiten (Dienstag, 18 bis 20 Uhr und am zweiten Samstag des Monats von 10 bis 12 Uhr) statt.










