Rundschreiben des Bürgermeisters

Sehr geehrte Tullnerbacherinnen,

sehr geehrte Tullnerbacher!


Mit Winterbeginn wird einerseits die gesetzliche Anrainerverpflichtung gemäß § 93 Straßenverkehrordnung 1960 (StVO 1960, BGBl. 1960/159 idgF.), in Erinnerung gerufen und andererseits ersucht, ihre Fahr- und Parkgewohnheiten der aktuellen Wetterlage anzupassen.

Weiters wird zur Kenntnis gebracht, dass es im Zuge der Durchführung des Winterdienstes auf öffentlichen Verkehrsflächen, aus arbeitstechnischen Gründen, vorkommen kann, dass die Gemeinde Flächen räumt und streut die normalerweise von Anrainern oder Grundeigentümern zu betreuen sind.

Die Marktgemeinde Tullnerbach weist ausdrücklich darauf hin, dass
• es sich dabei um eine (zufällige) unverbindliche Arbeitsleistung der Gemeinde handelt, aus der kein Rechtsanspruch abgeleitet werden kann;
• die gesetzliche Verpflichtung sowie die damit verbundene zivilrechtliche Haftung für die zeitgerechte und ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten in jedem Fall beim verpflichteten Anrainer bzw. Grundeigentümer verbleibt;
• eine Übernahme dieser Räum- und Streupflicht durch stillschweigende Übung im Sinne des § 863 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) hiermit ausdrücklich ausgeschlossen wird.

In letzter Zeit sind wieder zahlreiche Beschwerden eingegangen, dass einige Anrainer ihre Mülltonnen ständig vor ihrer Liegenschaft auf öffentlichem Gut abgestellt haben. Abgesehen davon, dass die eigenmächtige Nutzung öffentlicher Flächen nicht gestattet ist, sind diese Müllbehälter nicht wirklich schön anzuschauen und stören den Gesamteindruck unserer Gemeinde.

Die Wetterkatastrophen der jüngsten Vergangenheit – von Sturm, über Dürre bis hin zum Hochwasser – haben für manche sehr viel materiellen Schaden und persönliches Leid gebracht. Nunmehr hat der NÖ Zivilschutzverband eine umfassende Servicebroschüre zum Thema Katastrophenschutz herausgebracht. Die Hefte liegen auf der Gemeinde auf.

Der Klimabündnis-Arbeitskreis Tullnerbach lädt herzlich zur Besichtigung von Solaranlagen (Photovoltaik, thermische Solaranlagen), Biomasse-Heizungen (z.B. Pellets) und einer thermischen Gebäudesanierung am 21.11.2009 um 10 Uhr ein.
Ort: in und um Tullnerbach (Treffpunkt wird bei Anmeldung bekanntgegeben)
Profitieren Sie von den Erfahrungen anderer Anlagenbesitzer, erleben Sie die Technik 1:1 vor Ort um Ideen für Ihr eigenes Haus zu sammeln. Anmeldung unter 0699/88 46 87 94 (Fr. Passecker). www.klima-in-tullnerbach.tk

Schließlich möchte ich Sie davon in Kenntnis setzen, dass die jährlich durchzuführende Chlorung des öffentlichen Wasserleitungsnetzes und der Hochbehälter in den nächsten Wochen stattfindet. Ich ersuche um Verständnis für diese notwendige Maßnahme.


Im November werden auch wieder kostenlose Beratungen im Gemeindeamt angeboten:

Erste anwaltliche Auskunft (RA Mag. Kerschbaumer) 10.11.2009, 17 bis 18 Uhr
Lebens- und Sozialberatung (Lebensberaterin Fr. Weilinger) 10.11.2009, 17 bis 18 Uhr
Psychologische und psychotherapeutische Beratung (Mag. Mazzucco) 17.11.2009, 15 bis 16 Uhr
Rechtsberatung (Notar Dr. Reim) 17.11.2009, 17 bis 18 Uhr
Erstberatung Mediation (Dipl. Mediatorin Ramsauer) 24.11.2009, 18 bis 19 Uhr
Kriegsopfer- und Behindertenverband (Obfrau Riemer) 24.11.2009, 16 bis 17 Uhr
Energieberatung (Ing. Passecker) Termin nach Vereinbarung
Steuerberatung (Mag. Marek) Termin nach Vereinbarung
Um telefonische Voranmeldung wird ersucht.

Sollten Sie Anliegen an mich persönlich haben, ersuche ich um Kontaktnahme entweder direkt per Mail, buergermeister@tullnerbach.gv.at, oder um Terminvereinbarung über die Gemeindekanzlei.

18.05.2012 Das aktuelle
Rundschreiben
des Bürgermeisters

Rundschreiben

Bürgermeister Sprechstunden

Jeden Dienstag von 17 bis 19 Uhr und jeden Donnerstag von 8 bis 9 Uhr im Gemeindeamt.

Gemeindeamt

Parteienverkehr

MO - FR von 8 bis 12 Uhr
DI zusätzlich von 16 bis 19 Uhr

3013 Tullnerbach, Hauptstraße 47
Telefon 02233/522 88
Fax 02233/522 88 20
gemeinde@tullnerbach.gv.at