Rundschreiben des Bürgermeisters - Sommer 2009
Die Gartensaison ist voll im Gang, die Urlaubszeit steht vor der Tür. Ich möchte deshalb vor allem die Lärmschutzbestimmungen in Erinnerung rufen, die als Teil der ortspolizeilichen Verordnung des Gemeinderates erlassen wurden. Beispielsweise ist der Betrieb von Motorrasenmähern ausschließlich an Wochentagen zwischen 7 und 12 Uhr sowie zwischen 13 und 20 Uhr, sowie an Samstagen zwischen 7 und 12 Uhr sowie zwischen 13 und 18 Uhr gestattet. Nähere Einzelheiten sind der Verordnung zu entnehmen, die im Gemeindeamt aufliegt.
Vor wenigen Tagen wurden wir von einem Vertreter der Post darüber in Kenntnis gesetzt, dass das Postamt 3011 Untertullnerbach schon im Juli geschlossen werden wird und dass seitens der Post AG ein Postpartner gefunden werden konnte, nämlich die Pächterin des Kaufhauses Krätzel. Sowohl der Herr Vizebürgermeister als ich haben unsere Bedenken hinsichtlich der Nachhaltigkeit dieser Art der Versorgung mit Postdienstleistungen angemeldet und auf den schräg gegenüber in Errichtung befindlichen Supermarkt verwiesen. Der Postvertreter nahm dies zur Kenntnis, wies aber freundlich darauf hin, dass die beabsichtigte Maßnahme allein in der Kompetenz der Post AG gelegen sei. Die Gemeinde hat zwar keine Möglichkeit, die Schließung zu verhindern, dennoch haben wir ein Protestschreiben an die Post AG und an die beiden zuständigen Bundesminister verfasst.
In diesem Zusammenhang wird jetzt schon auf das Volksbegehren „Stopp dem Postraub“ hingewiesen. Eintragungsberechtigt sind im Zeitraum 27.07. bis 03.08.2009 alle Frauen und Männer, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, in einer Gemeinde des Bundesgebiets den Hauptwohnsitz haben, mit Ablauf des letzten Tages des Eintragungszeitraums das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind. Stimmberechtigte, die ihren Hauptwohnsitz nicht in dieser Gemeinde haben, benötigen zur Ausübung ihres Stimmrechts eine Stimmkarte.
Bitte beachten Sie:
Sollten Sie bereits eine von der Gemeinde bestätigte Unterstützungserklärung abgegeben haben, wurde diese dem Einleitungsverfahren angeschlossen. Eine neuerliche Stimmabgabe ist aus gesetzlichen Gründen nicht mehr möglich, da Ihre Stimme bereits in der Wählerevidenz ersichtlich gemacht wurde.
Eintragungen können im Gemeindeamt, 3013 Tullnerbach, Knabstraße 9, an nachstehend angeführten Tagen und zu folgenden Zeiten vorgenommen werden:
27.07.2009 (Montag) von 8 bis 16 Uhr
28.07.2009 (Dienstag) von 8 bis 20 Uhr
29.07.2009 (Mittwoch) von 8 bis 16 Uhr
30.07.2009 (Donnerstag) von 8 bis 20 Uhr
31.07.2009 (Freitag) von 8 bis 16 Uhr
01.08.2009 (Samstag) von 8 bis 10 Uhr
02.08.2009 (Sonntag) von 8 bis 10 Uhr
03.08.2009 (Montag) von 8 bis 16 Uhr.
Der Vollständigkeit halber weise ich darauf hin, dass sowohl der Eintragungszeitraum (Urlaubszeit !!) als auch die Eintragungszeiten vom Bundesministerium für Inneres vorgegeben wurden.
Im April 2009 hat das Land NÖ neue Möglichkeiten der Wohnbauförderung für Dörfer und Städte geschaffen. Eigenheimbesitzer in Ortschaften mit einem Dorferneuerungsleitbild, wie Tullnerbach eines hat, können auf zusätzliche Wohnbaumittel aus dem Titel Dorferneuerung/Ortskernförderung zugreifen. Wenn Sie Umbauarbeiten oder den Einbau einer zusätzlichen Wohnung in ihr Haus planen, dann werden diese Förderungen für Sie maßgeschneidert sein. Nähere Informationen erhalten Sie über die Wohnbau-Hotline: 02742/22 133.
Im Zusammenhang mit der Schülerprämierung, die wieder im Herbst stattfinden wird, darf ich Sie ersuchen, die Gemeinde Tullnerbach bis Ende August davon in Kenntnis zu setzen, wenn Ihr Kind im abgelaufenen Schuljahr ein Vorzugszeugnis (bzw. „lauter Einser“ in der Volksschule) bekommen hat. Die Gemeinde erhält von den Schulen keine Sammelmeldungen mehr und hat ansonsten keine Möglichkeit, Ihr Kind in die Prämierung einzubeziehen.
Die letzte Trinkwasseruntersuchung vom 14.05.2009 durch die Untersuchungsanstalt NUA Umweltanalytik GmbH brachte folgende Ergebnisse:
PH-Wert: 8,1
Gesamthärte: 6,1
Nitrat mg/l: 3,3 ( 50 zulässige Höchstkonzentration)
Chlorid mg/l: 1,0 (200 zulässige Höchstkonzentration)
Sulfat mg/l: 2,3 (250/750 zulässige Höchstkonzentration)
Das Tullnerbacher Trinkwasser weist demnach insgesamt hervorragende Qualität auf.
Für die Tätigkeiten an Samstagen im Müllsammelzentrum-Friedhof wird ein rüstiger Pensionist/Student etc. gesucht. Bei Interesse melden Sie sich bitte am Gemeindeamt.
In den Monaten Juli und August entfällt an den Dienstagen der Parteienverkehr von 16:00 bis 19:00 Uhr. Um sich Ihrer Angelegenheiten trotzdem annehmen zu können, werden Sie um telefonische bzw. schriftliche (e-mail, Fax, etc.) Kontaktaufnahme ersucht. Ebenfalls legen die kostenlosen Beratungen am Gemeindeamt eine Urlaubspause ein. Die nächsten Termine gibt es erst wieder im September.
Sollten Sie in den Sommermonaten einen persönlichen Gesprächstermin mit mir benötigen, bitte ich um Terminvereinbarung (telefonisch über die Gemeindeverwaltung, 02233-52288, oder direkt über Mail (buergermeister@tullnerbach.gv.at).










