Rundschreiben des Bürgermeisters

Sehr geehrte Tullnerbacherinnen, sehr geehrte Tullnerbacher!

Nachdem sich diese Maßnahme in den Vorjahren bewährt hat, werden in Tullnerbach auch heuer wieder Christbaumsammelstellen eingerichtet. Sie können Ihre Bäume am Sonntag, 03.01.2010, und am Sonntag, 10.01.2010, dorthin bringen.
Für die Christbaumentsorgung steht außerdem der Grünschnittplatz in der Weidlingbachstraße am Samstag, 09.01.2010, und am Samstag, 13.02.2010, für Sie offen.

Die insgesamt 13 gekennzeichneten Sammelstellen werden in folgenden Bereichen eingerichtet:

Lawies/Hauptstraße/Bolzanisiedlung:
• vor der Wohnhausanlage Lawieserstraße 34,
• vor der Wohnhausanlage Prof.-Dobrovsky-Straße 1 im Bereich des Halte- und
Parkverbotes der Abfallsammelstelle (Zugang bitte freihalten!),
• im unteren Bereich der Bahnhofallee (Grünstreifen Egererstraße-Bahnhofallee),
• gegenüber der Wohnhausanlage Hauptstraße 3 (Auffahrt zur Lawieserstraße, links)

Schubertwiese/Norbertinumstraße:
• Auffahrt zur Schubertwiese neben den PKW-Stellplätzen, und
• im Bereich Ferdinand-Porsche-Straße/Ferdinand-Waldmüller-Straße beim
Eingang zum Wald

Untertullnerbach/Postberg:
• vor dem altem Feuerwehrhaus, Hauptstraße 11 (Zufahrt bitte freihalten!), und
• Auffahrt zum Postberg vor den Glascontainern (EVN-Trafostation)

Irenental:
• im Kreuzungsbereich Klosterstraße/Erlschachenstraße (EVN-Trafostation),
• im Bereich Brettwieserstraße/Ecke Walterstraße (vor Walterstraße 2),
• Troppbergstraße im Bereich der Abzweigung zum Güterweg Hoffmann,
• im Bereich zwischen Kriehuberstraße und Gauermannstraße zu Beginn der Ableitungsgräben zwischen Kriehuberstraße 11-13 und Gauermannstraße 16-18, und
• Am Forst, am Rand der Umkehre

Zu Halloween ist es in Tullnerbach leider zu einigen unangenehmen Vorkommnisssen gekommen. Unter anderem wurden auf der Lawies Schneestangen abgebrochen und die Bewohner belästigt, beschimpft sowie in Einzelfällen sogar bedroht. Persönlich halte ich wenig von diesem „Fest“, das meiner Meinung nach vor allem von findigen Geschäftsleuten nach Europa importiert wurde.
Nach dem aus den USA übernommenen Brauch ziehen Kinder am Vorabend des Allerheiligenfestes von Haus zu Haus und stellen die Bewohner mit der Formel „Süßes oder Saures“ vor die Wahl zwischen einem bösen Streich und einer süßen Spende. Doch nicht alles was Geistern Spaß macht, ist erlaubt. Und schon gar nicht lustig für Leute, die einfach ihre Ruhe haben möchten.
Obwohl bis zum nächsten Halloween noch fast ein Jahr Zeit ist, appelliere ich schon jetzt eindringlich an die Eltern, ihre Kinder ganz gezielt über mögliche Gefahren und Konsequenzen aufzuklären und ihnen klarzumachen, wo der Spaß endet und der Ernst beginnt.

Durch Änderung des Tierschutzgesetzes müssen seit 30. Juni 2008 alle Hunde mittels Mikrochip gekennzeichnet sein. Mit dieser Kennzeichnung soll es möglich sein, herrenlos aufgefundene Hunde rasch zu identifizieren und deren Besitzer ausfindig zu machen. Der Chip enthält Daten des Halters (Name, Kontaktdaten, etc.) sowie tierbezogene Daten (Rasse, Geschlecht, etc.).
Zu diesem Zeitpunkt noch nicht gekennzeichnete Hunde sind bis zum 31.12.2009 zu kennzeichnen und zu melden. Bei bereits gekennzeichneten Hunden ist dafür Sorge zu tragen, dass diese bis spätestens 31.12.2009 gemeldet sind.
Jeder Halter von Hunden ist verpflichtet, sein Tier innerhalb eines Monats nach der Kennzeichnung, Einreise nach Österreich oder der Weitergabe zu melden. Die Eingabe der Meldung erfolgt:
ab sofort: im Auftrag des Halters durch den Tierarzt der die Kennzeichnung oder Impfung vornimmt
zusätzliche Möglichkeiten
ab Jänner 2010: nach Meldung der Daten durch den Halter an die Bezirkshauptmannschaft (Gebühren und Abgaben von € 19,70 werden eingehoben)
ab Sommer 2010: über ein elektronisches Portal vom Halter selbst (mittels qualifizierten Zertifikates zB Bürgerkarte)

Vor Winterbeginn möchte ich noch an den § 20 STVO Abs 1 erinnern: "Der Lenker eines Fahrzeuges hat die Fahrgeschwindigkeit den gegebenen oder durch Straßenverkehrszeichen angekündigten Umständen, insbesondere den Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen, sowie den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Er darf auch nicht so schnell fahren, dass er andere Straßenbenützer oder an der Straße gelegene Sachen beschmutzt oder Vieh verletzt, wenn dies vermeidbar ist. Er darf auch nicht ohne zwingenden Grund so langsam fahren, dass er den übrigen Verkehr behindert."
Die Straßen sind in den Umkehren und sowie in Kreuzungsbereichen freizuhalten. Weiters wird auf die gesetzlich freie Mindestbreite einer Straße und zwar eine Fahrbahnbreite in Einbahnstraßen und bei allen anderen Straßen zwei Fahrbahnbreiten hingewiesen. Die Nichteinhaltung zB durch verparken dieser Mindestbreite muss zur Anzeige gebracht werden.

Die Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung weist schon jetzt darauf hin, dass in den Monaten März bis August 2010 ein großer Andrang bei den Passbehörden erwartet wird. Sie werden daher eingeladen, in Ihrem eigenen Interesse rechtzeitig die Ausstellung von Reisepässen zu beantragen.

Im Dezember werden wieder kostenlose Beratungen im Gemeindeamt angeboten:

Erste anwaltliche Auskunft (RA Mag. Kerschbaumer) 15.12.2009, 17 bis 18 Uhr
Lebens- und Sozialberatung (Lebensberaterin Fr. Weilinger) 15.12.2009, 17 bis 18 Uhr
Psychologische und psychotherapeutische Beratung (Mag. Mazzucco) 15.12.2009, 15 bis 16 Uhr
Rechtsberatung (Notar Dr. Reim) 22.12.2009, 17 bis 18 Uhr

18.05.2012 Das aktuelle
Rundschreiben
des Bürgermeisters

Rundschreiben

Bürgermeister Sprechstunden

Jeden Dienstag von 17 bis 19 Uhr und jeden Donnerstag von 8 bis 9 Uhr im Gemeindeamt.

Gemeindeamt

Parteienverkehr

MO - FR von 8 bis 12 Uhr
DI zusätzlich von 16 bis 19 Uhr

3013 Tullnerbach, Hauptstraße 47
Telefon 02233/522 88
Fax 02233/522 88 20
gemeinde@tullnerbach.gv.at