Rundschreiben des Bürgermeisters

Sehr geehrte Tullnerbacherinnen, sehr geehrte Tullnerbacher!

Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass ich in der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates am 30.03.2010 zum Bürgermeister der Marktgemeinde Tullnerbach gewählt wurde. Auf diesem Wege bedanke ich mich für Ihr erwiesenes Vertrauen und die vielen Glückwünsche, die ich in den letzten Tagen erhalten habe.

Dem Gemeindevorstand, der aus sieben Mitgliedern besteht, gehören an:
1. Vizebürgermeister Christian SCHWARZ (ÖVP)
2.Vizebürgermeister Johann BAUMGARTNER (SPÖ)
Geschäftsführende Gemeinderätin Sylvia ARNBERGER (ÖVP)
Geschäftsführende Gemeinderätin Elisabeth BARISITS (ÖVP)
Geschäftsführender Gemeinderat Mag. Wolfgang BRAUMANDL (SPÖ)
Geschäftsführende Gemeinderätin Ulrike KALLINGER (GRÜNE)
Geschäftsführender Gemeinderat Josef WITTMANN (ÖVP)

Ich sehe das Bürgermeisteramt natürlich als große Verpflichtung an. Vor uns liegen fünf Jahre mit großen Aufgaben. Die begonnenen Projekte, wie Ortszentrum und Volksschule, werden zügig fertiggestellt. Gemeinsam wollen wir im Gemeinderat an einer kontinuierlichen Weiterentwicklung von Tullnerbach arbeiten.

Meine Sprechstunden werde ich an jedem Dienstag von 17.00 bis 19.00 Uhr und an jedem Donnerstag von 8.00 bis 9.00 Uhr im Gemeindeamt abhalten. Um Terminvereinbarung im Wege der Gemeindekanzlei (Tel.Nr. 02233/52288) wird gebeten.
Gerne stehe ich auch für Ihre Anliegen telefonisch (02233/52288-14) oder per e-mail (buergermeister@tullnerbach.gv.at) zur Verfügung.

Weiters lade ich alle Tullnerbacher/innen zur Präsentation des Vorplatzes beim neuen Ortszentrum Tullnerbach, 3013 Hauptstraße 47, am 16. April 2010 um 14.00 Uhr, herzlich ein. Im Rahmen dieser Veranstaltung haben Sie die Möglichkeit Anregungen und Wünsche zur Gestaltung einzubringen.

Für die Bundespräsidentenwahl am 25. April 2010 darf ich Ihnen bereits jetzt einige grundlegende Informationen geben.

Wahllokale:
Sprengel 1: NÖ. Landeskindergarten, Forsthausstraße 8a - gleichzeitig Gemeindewahlbehörde
(Ortsteil Lawies oberhalb und unterhalb der Bahn, Weidlingbachstraße, ausgenommen Norbertinumstraße und Hauptstraße 1-3c). Dieses Wahllokal ist behindertengerecht (mit Rollstuhl erreichbar) eingerichtet.
Sprengel 2: Mehrzweckanlage Tullnerbach, Wilhelm-Kress-Promenade 10 (Ortsteil Untertullnerbach,
 Siedlung Schubertwiese, Norbertinumstraße, Hauptstraße 1 und 3c).          
Sprengel 3: Feuerwehrhaus Irenental, Troppbergstraße 6 (Ortsteil Irenental und die umliegenden Rieden).
Dieses Wahllokal ist behindertengerecht (mit Rollstuhl erreichbar) eingerichtet.

Wahlzeiten:
08.00 bis 16.00 Uhr
Wählen ab 16:
Wer spätestens am Wahltag (25. April 2010) das 16. Lebensjahr vollendet und am 2. März 2010 (Stichtag) in Tullnerbach einen Hauptwohnsitz begründet hat, darf wählen.

Wahlkarte:
Wahlkarten können schriftlich (Datum des Poststempels), per Fax Nr. 02233/52288/20 oder per e-mail gemeinde@tullnerbach.gv.at bis zum 21. April 2010 im Gemeindeamt beantragt werden. Eine persönliche Antragstellung ist bis 23. April 2010, 12.00 Uhr, im Gemeindeamt möglich.
Kranke und bettlägerige Personen können ihr Wahlrecht vor der Besonderen Wahlbehörde (sogenannte „fliegende“ Wahlkommission) ausüben oder – noch einfacher – die Möglichkeit der Briefwahl nützen. Hiefür ist ebenfalls eine Wahlkarte erforderlich.
Für alle Wahlkartenwähler ist die Stimmabgabe in allen vorstehenden Sprengeln möglich.

Briefwahl:
Das Wahlrecht kann ab Ausstellung bzw. Übersendung der Wahlkarte ausgeübt werden, dh Sie können sofort nach Erhalt der Wahlkarte Ihre Stimme abgeben. Sie führen Ihre Wahl mit dem amtlichen Stimmzettel durch, geben Ihren Stimmzettel in das Wahlkuvert und dieses in die Wahlkarte. Mit Ihrer Unterschrift auf der Wahlkarte erklären Sie eidesstattlich, dass Sie den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben. Das Fehlen der Unterschrift würde bewirken, dass die Wahlkarte in die Auswertung nicht einbezogen werden kann. Anschließend ist die Wahlkarte unter Beachtung der auf der Lasche aufgedruckten Hinweise zuzukleben und im Postweg (Portokosten trägt der Bund) an die zuständige Bezirkswahlbehörde, zu übermitteln. Die Adresse der Bezirkswahlbehörde ist bereits auf der Wahlkarte abgedruckt. Die verschlossene Wahlkarte muß spätestens am 5. Tag nach dem Wahltag, das ist der 30. April 2010, bis 14.00 Uhr bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde eingelangen, um in die Ergebnisermittlung einbezogen werden zu können.

WICHTIGER HINWEIS: Wenn eine Wahlkarte ausgestellt wurde und die Stimmabgabe dennoch am 25. April 2010 in einem der Tullnerbacher Wahllokale erfolgen soll, muss der Wahlbehörde die Wahlkarte vorgelegt werden, damit Sie Ihr Stimmrecht ausüben können. Berücksichtigen Sie bitte auch, dass die Wahlkarte ein Dokument ist. Es kann kein Duplikat ausgestellt werden.

Stimmabgabe am Wahltag:
Bitte nehmen Sie die Wählerverständigungskarte und einen Lichtbildausweis zur Wahl mit. Die Wähler-verständigungskarten, aus denen das für Sie zuständige Wahllokal und der Wahlsprengel ersichtlich sind, wird Ihnen noch zeitgerecht zugesandt.

Im April werden wieder kostenlose Beratungen im Gemeindeamt angeboten:
Rechtsberatung (Notar Dr. Reim) 20.04.2010, 17 bis 18 Uhr
Psychologische und psychotherapeutische Beratung (Mag. Mazzucco) 20.04.2010, 15 bis 16 Uhr
Erstberatung Mediation (Dipl. Mediatorin Ramsauer) 27.04.2010, 18 bis 19 Uhr
Kriegsopfer- und Behindertenverband (Obfrau Riemer) 27.04.2010, 16 bis 17 Uhr
Energieberatung (Ing. Passecker) 04.05.2010, 16 bis 18 Uhr
Erste anwaltliche Auskunft (RA Mag. Kerschbaumer) 11.05.2010, 17 bis 18 Uhr
Lebens- und Sozialberatung (Lebensberaterin Fr. Weilinger) 11.05.2010, 17 bis 18 Uhr
Steuerberatung (Mag. Marek) Termin nach Vereinbarung
Um telefonische Voranmeldung wird ersucht.

Herzliche Grüße Ihr

 Johann Novomestsky

18.05.2012 Das aktuelle
Rundschreiben
des Bürgermeisters

Rundschreiben

Bürgermeister Sprechstunden

Jeden Dienstag von 17 bis 19 Uhr und jeden Donnerstag von 8 bis 9 Uhr im Gemeindeamt.

Gemeindeamt

Parteienverkehr

MO - FR von 8 bis 12 Uhr
DI zusätzlich von 16 bis 19 Uhr

3013 Tullnerbach, Hauptstraße 47
Telefon 02233/522 88
Fax 02233/522 88 20
gemeinde@tullnerbach.gv.at