Rundschreiben des Bürgermeisters

Ich darf Ihnen jetzt schon grundlegende Informationen zur Gemeinderatswahl am 14. März 2010 geben. Für genauere Auskünfte steht die Gemeindeverwaltung gerne zu Ihrer Verfügung:

Wahllokale:
Sprengel 1: NÖ. Landeskindergarten, Forsthausstraße 8a  - gleichzeitig Gemeindewahlbehörde
(Ortsteil Lawies oberhalb und unterhalb der Bahn, Weidlingbachstraße, ausgenommen Norbertinumstraße und Hauptstraße 1-3c). Dieses Wahllokal ist behindertengerecht (mit Rollstuhl erreichbar) eingerichtet.
Sprengel 2: Mehrzweckanlage Tullnerbach, Wilhelm Kress-Promenade 10 (Ortsteil Untertullnerbach,
 Siedlung Schubertwiese, Norbertinumstraße, Hauptstraße 1-3c).          
Sprengel 3: Feuerwehrhaus Irenental, Troppbergstraße 6 (Ortsteil Irenental und die umliegenden Rieden).
Dieses Wahllokal ist behindertengerecht (mit Rollstuhl erreichbar) eingerichtet.

Wahlzeiten:
07.00 bis 16.00 Uhr

Wählen ab 16:
Wer spätestens am Wahltag (14. März 2010) das 16. Lebensjahr vollendet und am 14. Dezember 2009 (Stichtag) in Tullnerbach einen Haupt- oder Nebenwohnsitz begründet hat, darf wählen.

Wahlkarte:
Erstmals besteht bei einer Gemeinderatswahl die Möglichkeit der Briefwahl.
Wahlkarten können schriftlich (Datum des Poststempels), per Fax Nr. 02233/52288/20 oder per e-mail gemeinde@tullnerbach.gv.at  bis zum 10. März 2010 im Gemeindeamt beantragt werden. Eine persönliche Antragstellung ist bis 12. März 2010, 12.00 Uhr, im Gemeindeamt möglich.
Kranke und bettlägerige Personen können ihr Wahlrecht vor der Besonderen Wahlbehörde (sogenannte „fliegende“ Wahlkommission) ausüben oder – noch einfacher – die Möglichkeit der Briefwahl nützen. Hiefür ist ebenfalls eine Wahlkarte erforderlich.

Briefwahl:
Das Wahlrecht kann ab Ausstellung bzw. Übersendung der Wahlkarte ausgeübt werden, dh Sie können sofort nach Erhalt der Wahlkarte Ihre Stimme abgeben. Sie führen Ihre Wahl mit dem Ihnen zur Verfügung gestellten Stimmzettel durch, geben Ihren Stimmzettel in das Wahlkuvert und dieses in die in Kuvertform ausgebildete Wahlkarte. Die Wahlkarte ist zu verschließen und es ist mit der Unterschrift in der auf der Wahlkarte vorgesehenen Rubrik eidesstattlich zu erklären, dass Sie Ihr Wahlrecht persönlich ausgeübt haben. Das Fehlen der Unterschrift würde bewirken, dass die Wahlkarte in die Auswertung nicht einbezogen werden kann.
 
Nachdem Sie die Wahlkarte verschlossen haben, geben Sie diese in das Überkuvert, verschließen dieses ebenfalls und schicken dieses Kuvert an die Gemeinde Tullnerbach oder werfen es in den Gemeinde-briefkasten, der zu diesem Zweck vor dem Gemeindeamt (Geländer neben dem Eingang) montiert wird. Bitte beachten Sie, dass Ihre Wahlkarte spätestens am Sonntag, den 14. März 2010 um 6.30 Uhr in den Einlaufkasten einlangt.
 


WICHTIGER HINWEIS: Wenn eine Wahlkarte ausgestellt wurde und die Stimmabgabe dennoch am 14. März 2010 in einem der Tullnerbacher Wahllokale erfolgen soll, muss der Wahlbehörde die Wahlkarte vorgelegt werden, damit Sie Ihr Stimmrecht ausüben können. Berücksichtigen Sie bitte auch, dass die Wahlkarte ein Dokument ist. Es kann kein Duplikat ausgestellt werden.

Stimmabgabe am Wahltag:
Bitte nehmen Sie die Wählerverständigungskarte und einen Lichtbildausweis zur Wahl mit. Die Wähler-verständigungskarten, aus denen das für Sie zuständige Wahllokal und der Wahlsprengel ersichtlich sind, wird Ihnen noch zeitgerecht zugesandt.
Eine gültige Stimme kann im Wahllokal mit dem amtlichen Stimmzettel oder mit einem nichtamtlichen Stimmzettel abgegeben werden.
Damit eine Vorzugsstimme gültig ist, müssen die von Ihnen ausgewählten Bewerber derselben Partei angehören.
Name geht vor Partei:
Wenn sie eine Partei bezeichnen und gleichzeitig dem Kandidaten einer anderen Partei eine Vorzugs-stimme geben, gilt die Regel „Name geht vor Partei“!

Hier noch einige Informationen abseits der Gemeinderatswahl:

Unsere Winterdienstpartner haben auch heuer wieder alle Hände voll zu tun. Ich ersuche Sie daher aus gegebenem Anlass, die Winterdienstarbeiten zu unterstützen, indem sie ihre Fahrzeuge so intelligent parken, dass die Straßen auch tatsächlich ordentlich geräumt und gestreut werden können.

Im Interesse einer Verbesserung der Verkehrssituation im Norbertinumtunnel versucht die Gemeinde in enger Zusammenarbeit mit dem Verkehrsplaner, innovative Lösungen zu entwickeln, die einerseits den berechtigten Interessen der Anrainer der Schubertwiese und andererseits dem in Hinkunft zu erwartenden höheren Verkehrsaufkommen gerecht werden. Aufgrund der bisherigen Erörterungen ergeben sich interessante Möglichkeiten, die aber erst im Detail berechnet und verifiziert werden müssen. Ich hoffe, Ihnen schon im nächsten Rundschreiben darüber genauer berichten zu können.

Öffentliche Ausbietung/Einladung zur Anbotslegung:
Die Marktgemeinde Tullnerbach beabsichtigt die Liegenschaft Weidlingbachstraße 15, Grundstück Nr. 308/3, Baufläche 185, EZ 231, KG 01908 Tullnerbach, Grundstücksgröße 2447 m² (Baufläche Gebäude 262m², Baufläche begrünt 2085 m²), zu veräußern. Das Grundstück liegt lt. rechtsgültigem  Flächenwidmungsplan in Bauland-Wohngebiet und weist lt. rechtskräftigem Bebauungsplan eine offene Bauweise, Bauklasse I und II und eine Bebauungsdichte mit 20 % auf.
Der geschätzte Verkehrswert von KR Gerhard Stabentheiner, Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für das Immobilienwesen, 3390 Melk, beträgt € 688.000,--.
Die Bewertungsgutachten liegen zur Einsicht während des Parteienverkehrs im Gemeindeamt auf.
Anbote sind bis spätestens 30. April 2010, 12 Uhr, beim Gemeindeamt einzubringen.
Das Anbot muss in einem fest verschlossenem Umschlag mit dem Vermerk "Achtung Anbot – nicht öffnen" deutlich sichtbar gekennzeichnet sein. Sollten die angegebenen Verkehrswerte nicht erreicht werden, behält sich die Gemeinde weitere Verhandlungen vor. Bei gleichlautenden Anboten (gleicher Preis) werden ebenfalls Verhandlungen geführt.

Das Klimabündnis Oberes Wiental veranstaltet am 23.02.2010, 19:30 Uhr, im Gasthof Lindenhof, 3021 Pressbaum, Hauptstraße 89, einen Energie-Info Abend zum Thema Altbausanierung.

Am 03.03.2010, 19.00 Uhr, wird vom Team Xolar in Zusammenarbeit mit der Marktgemeinde Tullnerbach und dem Klimabündnisarbeitskreis ein Photvoltaikvortrag im Schödl-Stadl (Gasthof Zur Post", Hauptstraße 5) veranstaltet. Informieren Sie sich über Technik und Wirtschaftlichkeit, Förderung und Finanzierung sowie die Energieversorgung der Zukunft - mit Sicherheit eine lohnende Investition.

Auf Ersuchen der Gemeinnützigen Bau-, Wohn, und Siedlungsgenossenschaft Alpenland, die ja bekanntlich das Ortszentrum Tullnerbach errichtet und auch für die Vergabe der Wohnungen und Ordinationsräumlichkeiten verantwortlich ist, wird darauf hingewiesen, dass im neuen Ortszentrum noch Arztpraxen zu vergeben sind. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Alpenland, 3100 St. Pölten, Rennbahnstraße 30, Wohnungsverkauf: 02742/204 – 249, 250, 251, 252, verkauf@alpenland.ag.


Im Februar werden wieder kostenlose Beratungen im Gemeindeamt angeboten:

Erste anwaltliche Auskunft (RA Mag. Kerschbaumer) 09.02.2010, 17 bis 18 Uhr
Energieberatung (Ing. Passecker) 09.02.2010, 16 bis 18 Uhr
Psychologische und psychotherapeutische Beratung (Mag. Mazzucco) 16.02.2010, 15 bis 16 Uhr
Rechtsberatung (Notar Dr. Reim) 16.02.2010, 17 bis 18 Uhr
Erstberatung Mediation (Dipl. Mediatorin Ramsauer) 23.02.2010, 18 bis 19 Uhr
Kriegsopfer- und Behindertenverband (Obfrau Riemer) 23.02.2010, 16 bis 17 Uhr
Lebens- und Sozialberatung (Lebensberaterin Fr. Weilinger) 09.03.2010, 17 bis 18 Uhr
Steuerberatung (Mag. Marek) Termin nach Vereinbarung
Um telefonische Voranmeldung wird ersucht.

Die letzte Gemeinderatssitzung der laufenden Funktionsperiode wird am 09.03.2010, 19.00 Uhr, im Gemeindeamt stattfinden.

Sollten Sie Anliegen an mich persönlich haben, ersuche ich um Kontaktnahme entweder direkt per Mail, buergermeister@tullnerbach.gv.at, oder um Terminvereinbarung im Wege der Gemeindekanzlei.

18.05.2012 Das aktuelle
Rundschreiben
des Bürgermeisters

Rundschreiben

Bürgermeister Sprechstunden

Jeden Dienstag von 17 bis 19 Uhr und jeden Donnerstag von 8 bis 9 Uhr im Gemeindeamt.

Gemeindeamt

Parteienverkehr

MO - FR von 8 bis 12 Uhr
DI zusätzlich von 16 bis 19 Uhr

3013 Tullnerbach, Hauptstraße 47
Telefon 02233/522 88
Fax 02233/522 88 20
gemeinde@tullnerbach.gv.at