Gemeindewohnungen (freie Wohnflächen)

Wohnhäuser & Gemeindewohnungen

Die Marktgemeinde Tullnerbach verwaltet – als Eigentümerin – derzeit 4 Wohnhäuser mit rund 25 Wohnungen in Tullnerbach. Zu den Aufgaben zählen die adäquate Instandhaltung der Wohnhäuser ebenso, wie die Reinigung der gemeinsam genutzten Flächen in- und außerhalb des Gebäudes von Schnee & Schmutz und die Pflege der angeschlossenen Grünflächen.

Wohnhaus, Hauptstraße 47a

Wohnhaus, Lawieserstraße 7

Wohnhaus, Lawieserstraße 13

Wohnhaus, Schulgasse 10

Das ehemalige Schulgebäude wurde 1896 erbaut und ist damit das älteste der im Besitz der Gemeinde befindlichen Wohnhäuser. Es verfügt über 3 Wohnungen von 60 bis 90 m2, die alle mit Bad und WC ausgestattet sind. Jede Wohnung hat einen eigenen Gartenanteil, ein Kellerabteil und einen Abstellplatz im Freien zugeordnet.


Das sind unsere Wohnungsvergabe-Richtlinien

Stellen Sie Ihren Antrag für die Vormerkung und Vergabe von Wohnungen der Marktgemeinde Tullnerbach. 


Auszug aus der NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2019 (in der Fassung der 17. Änderung)

§ 4 (1) Förderungswürdig ist, wer beabsichtigt in der geförderten Wohnung den Hauptwohnsitz zu begründen, diesen nachweist und auf Förderungsdauer aufrechterhält. Bei Ehepaaren, eingetragenen Partnerschaften oder Lebenspartnerschaften haben beide Personen in der geförderten Wohnung ihren Hauptwohnsitz zu begründen. 

(2) a) Als Obergrenze für das jährliche Familieneinkommen/Haushaltseinkommen gilt bei einer Haushaltsgröße 

1. von einer Person € 50.000,-- 

2. von zwei Personen € 70.000,--

Der Betrag erhöht sich für jede weitere Person um € 10.000,-- 

Das Einkommen bei Arbeitnehmern sind die steuerpflichtigen Bezüge entsprechend Ziffer 245 des Jahreslohnzettels (L 16).

 


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