Mittels Beschluss der Verbandsversammlung vom 02. Juli 2025 ist die Entsorgung von Fenstern, Glastüren und KFZ-Reifen aus privaten Haushalten wie folgt geregelt:
KFZ-Reifen mit einem Durchmesser bis 63 cm ohne Felge können nach wie vor auf jedem Wertstoffzentrum (WSZ) / Altstoffsammelzentrum (ASZ) im Verbandsgebiet des GVA Tulln kostenlos abgegeben werden. Die Abgabe ist jedoch auf zwei Reifensätze pro Haushalt und Jahr beschränkt. Mehrmengen sind kostenpflichtig. Es werden die Kosten für Reifen mit einem Durchmesser von > 63 cm – 110 cm verrechnet.

Fenster und Glastüren entsorgen Sie bitte nach Materialien getrennt:
Der aus dem Rahmen getrennte Glasanteil wird über den Bauschutt entsorgt.
Der Fenster- oder Türrahmen werden je nach Material im entsprechen Container (Holzrahmen bitte zum Altholz, Metallrahmen bitte zum Altmetall und Kunststoffrahmen zum Sperrmüll) entsorgt.
© Fiedels / stock.adobe.com
Dachpappe (Bitumenpappe, Teerpappe, ...) darf am WSZ/ASZ nicht angenommen werden. Bitte übergeben Sie diese an einen befugten Entsorger.
© Hound / stock.adobe.com
© Mario Hoesel / stock.adobe.com
Betriebliche Abfälle wie z.B. mit Öl verunreinigte Putzlappen aus KFZ-Werkstätten, Verpackungs- oder Transportpaletten für Pflanztöpfe, Rebschutzhüllen, Silofolien, etc. dürfen nicht am WSZ/ASZ abgegeben werden.
Die Verpackungsverordnung regelt Ausnahmen für kleinere Gewerbebetriebe, die ihre Verpackungen nicht direkt über die ARA (oder andere Verpackungssammel- und Verwertungssysteme) entsorgen:
Diese Betriebe dürfen Verpackungen aus Karton und Pappe, „ARA-entpflichtete“ Verpackungsfolien sowie große Kanister und Leichtverpackungshohlkörper, die nicht mit gefährlichen Abfällen verunreinigt sind am WSZ/ASZ entsorgen. Verpackungen, die mit folgenden Gefahrensymbolen gekennzeichnet sind, dürfen daher nicht über die Verpackungssammlung am WSZ/ASZ entsorgt werden.


