Handwerkerbonus

Veröffentlichungsdatum23.07.2024Lesedauer1 Minute
Handwerkerbonus

Ab 15. Juli 2024 können Sie die Förderung für durchgeführte Arbeitsleistungen (Kosten netto / ohne Steu- ern) rund um Ihren privaten Wohn- und Lebensbereich auf der Website www.handwerkerbonus.gv.at beantragen. 

Pro Kalenderjahr und Person kann ein Antrag eingebracht werden. Die Handwerksleistung muss ab dem 1. März 2024 erbracht worden sein. Die Förderung für 2024 beträgt max. EUR 2.000, für 2025 max. EUR 1.500 pro Person sowie Wohneinheit.

Zu den förderfähigen Handwerksleistungen zählen beispielsweise:

  • Erneuerung von Dächern, Fassaden, Malerarbeiten
  • Spenglerarbeiten
  • Austausch von Fenstern
  • Installationen (z.B.: Sanitär, Heizung, Klima, usw.)
  • Tischlerarbeiten (z.B.: Kücheneinbau, Einbauschränke, Stiegengeländer,          etc.)
  • Pflasterung


Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bmaw.gv.at/Infos-FAQ/Handwerkerbonus.html 


Zum Onlineantrag: https://handwerkerbonus.gv.at/