Kanalgebühren

Kanaleinmündungsabgabe

  • Einheitssatz: € 15,60
  • Berechnung: größte verbaute Fläche / 2 x (Anzahl der angeschlossenen Geschosse + 1 Geschoss) + 15% der unverbauten Fläche (jedoch max. 15% von 500 m² = 75 m²) x Einheitssatz

Kanalbenützungsgebühr

  • Einheitssatz: € 2,40
  • Berechnung: verbaute Geschossflächen (ohne Kellergeschoss) x Einheitssatz
    • z.B. 200m² verbaute Geschossflächen x 2,40 = 480€

Regenwasserkanaleinmündungsabgabe

  • Einheitssatz: € 7,00
  • Berechnung: größte verbaute Fläche / 2 x (0 Geschosse + 1 Geschoss) + 15% der unverbauten Fläche (jedoch max. 15% von 500 m² = 75 m²) x Einheitssatz

Regenwasserkanalbenützungsgebühr

  • Der Einheitssatz ist um 10% der Kanalbenützungsgebühr erhöht 
  • Beispiel: 200m² Kanalbenützungsgebühr x (2,40+10%) = 528€

Zuständig