Klimabonus 2024

Veröffentlichungsdatum27.08.2024Lesedauer4 Minuten
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Waldwiese

Klimabonus – Auszahlung startet am 2. September


Die Auszahlung des Klimabonus erfolgt in diesem Jahr ab dem 2. September – erneut antragslos und automatisch. Wie das Klimaministerium wissen ließ, erhalten ihn bereits mehr als 90 Prozent aller Anspruchsberechtigten direkt. Der Sockelbetrag liegt heuer bei 145 Euro, inklusive des Regionalausgleichs betragen die Auszahlungsstufen damit 145, 195, 245 und 290 Euro.

Täglich seien heuer rund 2,1 Millionen Überweisungen geplant. Damit sollen die Auszahlungen nun bereits im Laufe der ersten Woche erledigt sein. Im ersten Jahr waren es lediglich 300.000 Transaktionen pro Tag.

Parallel dazu starten in der ersten Septemberwoche die Postzustellungen. Die Anzahl der Gutscheine auf dem Postweg habe seit Start des Klimabonus um rund ein Drittel gesenkt werden können. Das entspricht laut Ministerium einer Einsparung von rund 400.000 Briefen.

Heuer werden rund 847.000 RSa- und RSb-Briefe persönlich zugestellt. Das dürfte in etwa acht Wochen in Anspruch nehmen, hieß es.

Die Klimabonus-Kategorien 2024 im Überblick:.

KategorieBeschreibungHöhe des Klimabonus
Kategorie 1Städtische Zentren mit sehr guter Ausstattung an öffentlichen Verkehrsmitteln.

145€

Der Wert setzt sich zusammen aus:145€ Sockelbetrag

Kategorie 2Städtische Zentren mit guter Ausstattung an öffentlichen Verkehrsmitteln.

195€

Der Wert setzt sich zusammen aus:145€ Sockelbetrag +
50€ Regionalausgleich

Kategorie 3Regionale Zentren und Gemeinden im Umland von Zentren mit ausreichend guter Basisausstattung an öffentlichen Verkehrsmitteln.

245€

Der Wert setzt sich zusammen aus:145€ Sockelbetrag +
100€ Regionalausgleich

Kategorie 4Ländliche Gemeinden und Gemeinden, wo es nur eine grundlegende Ausstattung mit öffentlichen Verkehrsmitteln gibt.

290€

Der Wert setzt sich zusammen aus:145€ Sockelbetrag +
145€ Regionalausgleich

Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr bekommen die Hälfte und mobilitätseingeschränkte Personen bekommen immer den höchsten Regionalaufschlag.

Um die soziale Treffsicherheit zu erhöhen, wird für 2024 festgelegt, dass der Klimabonus ab einem steuerlichen Jahreseinkommen von mehr als 66.612 Euro zu versteuern ist. Dies entspricht laut Finanzministerium einem monatlichen Bruttoeinkommen von rund 6.660 Euro. Die Versteuerung erfolgt über die Finanzverwaltung. Mit dieser Neuerung folgen wir einer Empfehlung des Wirtschaftsforschungsinstituts.