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Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 21.03.2024 einen Grundsatzbeschluss zur generellen Regelung einer Tempo 30 Beschränkung auf Gemeindestraße gefasst. Am 13.06.2024 wurde beschlossen, den Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens an die Kiener Consult Ziviltechniker Gesellschaft MBH zu vergeben. Das Gutachten des Ziviltechnikers beschreibt die Maßnahme wie folgt:
Diese Maßnahme führt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, Verbesserung
der Verkehrsqualität, Reduktion von Lärm‐ und Schadstoffemissionen sowie Fernhaltung
von Gefahren und Belästigungen. Eine Vereinheitlichung der Geschwindigkeit wirkt sich auch
positiv auf eine Verstetigung des Fahrverhaltens und die Vermeidung von Irrtümern hinsichtlich
der erlaubten Höchstgeschwindigkeit aus. Eine geringere Geschwindigkeit im Kfz‐Verkehr
trägt auch zu einer Qualitätsverbesserung im Radverkehr bei.
Anzumerken ist, dass im Großteil des Siedlungsgebiets der Marktgemeinde Tullnerbach bereits eine Tempo 30 Beschränkung verordnet ist.
Entsprechend dem Beschluss des Gemeinderats verordnet der Bürgermeister im gesamten Ortsgebiet von Tullnerbach, Tullnerbach Lawies, Irenental und Untertullnerbach auf allen Gemeindestraßen eine geringere, zulässige Höchstgeschwindigkeit von maximal 30 km/h ausgenommen der Landesstraßen L und B.
Welche Straßen betrifft die Ausnahme?
Die B44, die Irenentalstraße und die Weidlingbachstraße (blau markierte Bereiche auf der Karte)
Die Verordnung tritt mit dem Aufstellen der Verkehrszeichen in Kraft. Zusätzlich wird bei den Siedlungseinfahrten ein Piktogramm „30“ aufgebracht.

