Mein Postkorb – das digitale Postfach für behördliche Zustellungen
Mein Postkorb ist das zentrale digitale Postfach für behördliche Zustellungen in Österreich. Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie Behörden können darüber behördliche Schriftstücke online an einem Ort empfangen und abrufen.
Bürgerinnen und Bürger erreichen Mein Postkorb über oesterreich.gv.at oder über den Link in der App „ID Austria“
Für die Abholung von nachweislichen Zustellungen (z. B. Quartalsvorschreibungen oder Gemeindebescheide) ist eine Anmeldung mit ID Austria zwingend erforderlich.
Benachrichtigung bei neuen Nachrichten:
Bei jeder neuen Nachricht in „Mein Postkorb“ werden Sie unverzüglich per E-Mail darüber informiert.
Warum erhalte ich Quartalsvorschreibungen oder Gemeindebescheide der Marktgemeinde Tullnerbach über „Mein Postkorb“?
Wenn Sie sich im Zuge der ID-Austria-Registrierung für die Funktion „Mein Postkorb“ angemeldet haben, werden sämtliche behördlichen Schriftstücke ausschließlich elektronisch zugestellt.
Eine zusätzliche Zustimmung gegenüber der Marktgemeinde Tullnerbach ist nicht erforderlich.
Ich habe das nicht bewusst ausgewählt – warum erhalte ich die Dokumente trotzdem elektronisch?
Die Zustimmung zur elektronischen Zustellung kann auch im Rahmen eines anderen Verwaltungsvorgangs erfolgt sein, etwa bei der Nutzung eines Online-Services mit ID Austria.
Wichtiger Hinweis zu Ihrer E-Mail-Adresse
Bitte achten Sie darauf, dass die in „Mein Postkorb“ hinterlegte E-Mail-Adresse aktuell und gültig ist.
Diese kann jederzeit unter „Einstellungen“
• geändert
• gelöscht oder
• neu angelegt werden
Mindestens eine E-Mail-Adresse muss für Benachrichtigungen aktiviert sein.
Wichtiger Hinweis zur elektronischen Zustellung
Nach der Registrierung erhalten Sie Schriftstücke von Behörden, somit auch von der Marktgemeinde Tullnerbach (z. B. Quartalsvorschreibungen, Bescheide oder Rechnungen), ausschließlich über Ihr elektronisches Postfach „Mein Postkorb“ und nicht mehr per Post.
Die Marktgemeinde Tullnerbach kann die Art der Zustellung nicht beeinflussen oder auswählen.
Auch Mahnschreiben werden in diesem Fall nur mehr elektronisch zugestellt.
Um Mahngebühren zu vermeiden, ist es daher unbedingt erforderlich,
• die E-Mail-Benachrichtigung über neue Zustellungen nicht zu ignorieren und
• das jeweilige Schriftstück rechtzeitig in „Mein Postkorb“ abzuholen.
Wie kann ich die elektronische Zustellung deaktivieren?
Die Deaktivierung kann nur selbstständig durchgeführt werden und wirkt sofort.
Bitte beachten Sie:
• Alle im Postkorb vorhandenen Nachrichten werden endgültig gelöscht.
• Ungelesene Nachrichten müssen vorher zumindest geöffnet werden.
So gehen Sie vor:
- Melden Sie sich auf oesterreich.gv.at an.
- Öffnen Sie „Mein Postkorb“ und wählen Sie „Einstellungen“.
- Wählen Sie „Registrierung zur elektronischen Zustellung löschen“.
Nach der Abmeldung erhalten Sie behördliche Dokumente nicht mehr elektronisch.
Weitere Informationen
• oesterreich.gv.at
• Elektronische Zustellung (bundeskanzleramt.gv.at)