NÖ Beihilfenstiftungen

Veröffentlichungsdatum29.01.2026Lesedauer< 1 Minute
Land NÖ

Unverschuldet in Not geratene, behinderte oder sonst bedürftige Personen, minderjährige Waisen, schwer Augenkranke und Blinde, Lungenkranke, kranke minderjährige Mädchen oder geistig behinderte Frauen können beim Land Niederösterreich bei der Abteilung Finanzen um Beihilfen ansuchen.

Eine Beihilfe kann einmalig pro Jahr beantragt werden. Die Abteilung Finanzen prüft die individuellen Fördervoraussetzungen und gewährt – bei positiver Prüfung – die entsprechende Beihilfe. Eine Einreichung ist jederzeit möglich.


Richtlinien und Beihilfenansuchen:

Richtlinie für die Vergabe von Beihilfen an Waisen

Richtlinie für die Vergabe von Beihilfen an Kranke

Beihilfenansuchen