Meldeangelegenheiten

Allgemeinde Informationen

Verfahrensablauf

Den formlosen Antrag auf Ausstellung einer Meldebestätigung können Sie persönlich oder schriftlich bei der Meldebehörde stellen.

Es besteht auch die Möglichkeit, eine einfache Meldebestätigung aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) online anzufordern, wenn Sie über

  •     eine Bürgerkarte (bürgerkartentaugliche Chipkarte oder Mobiltelefon mit Handy-Signatur) und
  •    eine Online-Zahlungsmöglichkeit (z.B. Kreditkarte, Online-Banking)

verfügen. Eine Meldebestätigung online kann die Antragstellerin/der Antragsteller nur für sich selbst anfordern.

Minderjährige können die Ausstellung einer Meldebestätigung nicht selbst beantragen. Den Antrag müssen die Pflege- oder Erziehungsberechtigten persönlich oder schriftlich bei der Meldebehörde stellen.

Erforderliche Unterlagen

Kosten

Zuständig