Die erforderlichen Unterlagen müssen einer Zulassungsstelle vorgelegt werden. Dort werden die Daten eingetragen, ohne dass ein Formular ausgefüllt werden muss; die Antragstellerin/der Antragsteller muss das Antragsformular lediglich unterschreiben. Mit einer schriftlichen Vollmacht kann auch eine Vertreterin/ein Vertreter das Kfz anmelden.
Bei der Kfz-Zulassung wird von der Zulassungsstelle eine Zulassungsbescheinigung (früher: Zulassungsschein) ausgestellt. Behörden und Landesprüfstellen stellen für die dort zugehörigen Fälle ebenfalls Zulassungsbescheinigungen aus.
Auf Antrag stellt die Zulassungsstelle auch zwei gleichlautende Ausfertigungen des Zulassungsscheines aus. Dies wird auf der Zweitausfertigung vermerkt; bei Scheckkartenzulassungsscheinen wird der Vermerk "Zweitkarte" mit freiem Auge lesbar angebracht.
Die Anmelderin/der Anmelder erhält auch ein sogenanntes Fahrzeug-Genehmigungsdokument. Dieses besteht aus dem Teil II der Zulassungsbescheinigung und dem vorgelegten Genehmigungsnachweis. Beide Dokumente werden von der Zulassungsstelle miteinander verbunden. Bei einer neuerlichen Zulassung des Fahrzeuges ist dann dieses hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument vorzulegen.
Nach der Entrichtung der Gebühren werden der Anmelderin/dem Anmelder direkt bei der Zulassungsstelle die Kennzeichentafeln und die Begutachtungsplakette ausgehändigt.
Es können auch mehrere Personen gemeinsam die Zulassung eines Kfz beantragen (sogenannte "Zulassungsbesitzergemeinschaft"). Jede dieser Personen muss bei der Zulassung den rechtmäßigen Besitz des Fahrzeugs nachweisen. Dieser Nachweis kann z.B. mittels einer Benützungsüberlassungserklärung erfolgen.
Ausführliche Informationen zum Thema "
Zulassungsbescheinigung – Namens-/Adressänderung" (
z.B. im Falle eines Umzugs) finden sich auf oesterreich.gv.
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