KFZ Anmelden

Die Zulassung ist die behördliche Registrierung (Anmeldung) eines Kraftfahrzeuges oder eines Anhängers. Das Fahrzeug darf erst nach der Zulassung auf Straßen mit öffentlichem Verkehr verwendet werden.

Verfahrensablauf

Erforderliche Unterlagen

  • Amtlicher Lichtbildausweis der Anmelderin/des Anmelders
  • Zum Nachweis des Hauptwohnsitzes (bei Privaten):
    • Abfrage beim Zentralen Melderegister durch die Zulassungsstelle (Die Kosten werden an die Antragstellerin/den Antragsteller weiterverrechnet.)
  • Versicherungsbestätigung
  • Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument:
    • Bei erstmaliger Zulassung:
      • Typenschein oder
      • Einzelgenehmigung oder
      • Nachweis für die Zulassung oder
      • Gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder
      • Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Betriebserlaubnis
  • Bei neuerlicher Zulassung:
    • Das bei der letzten Zulassung hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument
    • bei Fahrzeugen, die bereits in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen waren, zusätzlich – sofern vorhanden – beide Teile der Zulassungsbescheinigung
  • Bei Vertretung:Vollmacht, wenn das Kfz nicht persönlich angemeldet wird (z.B. durch eine Versicherungsmaklerin/einen Versicherungsmakler)
  • Personen unter 18 Jahren: zusätzlich
    • Vollmacht der Erziehungsberechtigten/des Erziehungsberechtigten (mit Angabe der Fahrzeugdaten)
    • Bestätigung der Meldung der Erziehungsberechtigten/des Erziehungsberechtigten im Original
    • Amtlicher Lichtbildausweis der Erziehungsberechtigten/des Erziehungsberechtigten in Kopie
    • Pflegschaftsgerichtliche Genehmigung
      • von der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung nicht betroffen sind:
        • Ab 15 Jahren: Zulassung Motorfahrräder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und Invalidenkraftfahrzeuge,
        • Ab 16 Jahren: Zulassung Zugmaschinen, Motorkarren, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, jeweils mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h, Transportkarren, Einachszugmaschinen, Sonderkraftfahrzeuge,
        • Ab 17 Jahren: Zulassung Fahrzeuge der Klassen M1, N1 (d.h. PKW bis 3,5 t, Kombinationskraftwagen und Klein-LKW bis 3,5 t)
        • Behinderte Minderjährige generell
  • Bei Anmeldung eines Neuwagens: zusätzlich
    • Eintrag der Eigentümerin/des Eigentümers im Typenschein oder
    • Kaufvertrag, Rechnung, Verkaufsbestätigung, sofern der Name der Käuferin/des Käufers daraus hervorgeht
  • Bei Gebrauchtwagenanmeldung: zusätzlich
    • Gültiges, positives Prüfgutachten für Fahrzeuge, die der wiederkehrenden Begutachtung (Pickerl) unterliegen, sofern bereits eine wiederkehrende Begutachtung fällig geworden ist und das Gutachten noch nicht in der Begutachtungsplakettendatenbank gespeichert ist
    • Persönliche Erklärung der Vorbesitzerin/des Vorbesitzers bei der Zulassungsstelle oder
    • Kaufvertrag, Rechnung, Verkaufsbestätigung, sofern der Name der Käuferin/des Käufers daraus hervorgeht oder
    • Eventuell Schenkungsvertrag, gerichtliches Urteil, gerichtlicher Beschluss, Einantwortungsbeschluss, Zustimmungserklärung der/des zur Vertretung des Nachlasses Berufenen, Zuschlag bei Versteigerung, Einbringungsvertrag, Benützungsüberlassungserklärung
  • Bei Leasing: zusätzlich
    • Leasingbestätigung
  • Bei Firmenwagen: zusätzlich
    • Bestätigung der jeweiligen Kammer bzw. Konzessionsdekret bei freiberuflich Tätigen als Nachweis für den Firmenstandort
    • Firmenbuchauszug oder Gewerbeberechtigung bei juristischen Personen als Nachweis für den Firmensitz
    • Inhaltlich aktueller Vereinsregisterauszug oder Abfrage beim Zentralen Vereinsregister bei Vereinen
  • Bei Eigenimport: zusätzlich
  • Bei Bedenken wegen der Echtheit der Unterschriften: eventuell

Kosten

Scheckkartenzulassungsschein

Garanta Zulassungsstelle Wolfsgraben