Kinderbetreuungsgeld

Zuständige Stelle

  • der Krankenversicherungsträger, bei dem Wochengeld oder Betriebshilfe bezogen wird bzw. wurde,
  • ansonsten der Krankenversicherungsträger, bei dem ein Elternteil (mit-)versichert ist oder zuletzt (mit-)versichert war
  • in allen anderen Fällen: die Gebietskrankenkasse.