Subventionen für Vereine

Richtlinien für die Gewährungen von Subventionen aus Mitteln der Marktgemeinde Tullnerbach:


Richtlinien für die Gewährung von Subventionen aus Mitteln der Marktgemeinde Tullnerbach

  1. Subventionsansuchen sind ausnahmslos in schriftlicher Form an die Marktgemeinde Tullnerbach zu richten.
    1. Im eigenhändig oder vereinsmäßig unterfertigten Ansuchen ist das Subventionsvorhaben hinreichend zu bezeichnen.
    2. Aus dem Ansuchen muss ersichtlich sein, dass die Durchführung des Vorhabens im Interesse der Marktgemeinde Tullnerbach
      gelegen ist.
    3. Dem Ansuchen ist ein Finanzierungsplan anzuschließen. Dieser hat insbesondere die Gesamtkosten des Vorhabens, Mitförderungen anderer Stellen (z.B Land oder Nachbargemeinden) sowie den Eigenmittelsatz des Subventionswerbers zu enthalten. Sofern das Vorhaben auf die Anschaffung von Sachgütern gerichtet ist, sind nach Möglichkeit zwei Vergleichsofferte beizuschließen.
    4. Das Ansuchen hat auf einen der Höhe nach bestimmten Betrag zu lauten.
  2. Der Subventionswerber verpflichtet sich, über Aufforderung der Markt­ gemeinde Tullnerbach die entsprechenden Belege vorzulegen. Im Falle des Nichtzustandekommens des Vorhabens bzw. bei festgestellter widmungswidriger Verwendung sind die entsprechenden Subventionsmittel der Marktgemeinde Tullnerbach unverzüglich rück zu erstatten.


Der Gemeinderat der Marktgemeinde Tullnerbach hat in seiner ordentlichen Sitzung diese Richtlinien für künftige Subventionsgewährungen am 18.12.1995 beschlossen und in der GR-Sitzung am 03.07.2018/Top 8a) bestätigt.