Volksbegehren

Volksbegehren sind Gesetzesvorschläge von Bürger:innen. Diese können dadurch selbst ein Gesetzgebungsverfahren im Nationalrat einleiten. Der Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren muss von einem Promille der österreichischen Wohnbevölkerung unterstützt werden.

Dann lässt die Bundeswahlbehörde (Innenministerium) in jeder Gemeinde eine Woche lang Unterschriftenlisten auflegen. Wird das Volksbegehren von mindestens 100.000 Personen unterzeichnet, so ist der Nationalrat verpflichtet, über dieses Thema zu beraten. Die Unterstützungserklärungen werden bei der Berechnung der Anzahl an Unterschriften miteingerechnet.

Volksbegehren können unabhängig vom Hauptwohnsitz in jeder beliebigen Gemeinde oder online unterschrieben werden.


Unterstützungserklärungen für Volksbegehren 

Unterstützungserklärungen können Sie online mit Ihrer Bürgerkarte unter  oder direkt im Gemeindeamt mit telefonischer Voranmeldung unter 02233 522 88 oder per Mail gemeinde@tullnerbach.gv.at durchführen.

 

-> hier finden Sie die aktuellen registrierten Volksbegehren für die Unterstützungserklärungen abgegeben werden können


Weiterführende Informationen: